Die Patientenverfügung! 

Die Entscheidungsfreiheit über seinen Körper ist ein wichtiges Gut jedes Menschen. Im Leben können akute Situationen auftreten, in denen die betroffenen Personen selbst nicht mehr in der Lage sind (z.B. Koma) Entscheidungen zu treffen. In diesen Fällen greift die Patientenverfügung, die seit Juni 2006 Anwendung findet. Die Patientenverfügung ist ein wertvolles Mittel, sein Leben, wenn selbst nicht mehr in der Lage, bis zu letzt  zu gestalten. In dieser Verfügung haben die Personen die Möglichkeit ihren Willen kundzutun, um über lebensverlängerte Maßnahmen (z.B. Reanimation bei aussichtslosen Fällen) selbst zu entscheiden.

Es gibt zwei Formen der Verfügung.

1. Die „verbindliche“ Patientenverfügung

Hier wird nach einer ausführlichen Information durch den Arzt  diese aufgesetzt und durch einen Notar oder Anwalt beglaubigt. Diese Art der Verfügung muss alle 5 Jahre erneuert werden.Wenn keine Verlängerung durchgeführt wird, geht diese in eine beachtliche Verfügung über. Für den behandelten Arzt ist diese Art der Verfügung bindend.

2. Die „beachtliche“ Patientenverfügung

Bei dieser Art können die Wünsche der einzelnen Personen formlos schriftlich notiert werden. Eine genaue Formulierung wäre jedoch unbedingt angebracht. Durch diese Form der Verfügung können Vertrauenspersonen genannt werden, die letztendlich Entscheidungen treffen können oder müssen. dasselbe kann auch durch eine Vorsorgevollmacht erreicht werden. Hier sind die Ärzte nicht streng daran gebunden und haben einen gewissen Interpretationsspielraum.Wenn eine verbindliche Patientenverfügung vorliegt, werden die Intensivmediziner der schwerwiegenden Entscheidung entbunden, lebensverlängerte Maßnahmen, wenn aussichtslos weiterhin durchzuführen oder die Geräte abschalten.

 

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